auf Basis DGUV Grundsatz 308-009 („Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopmaschinen“), TRBS 2111 (Technische Regeln für Betriebssicherheit), DGUV Vorschrift 68 sowie der BetrSichV §§ 3, 9.
Der Lehrgang vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen für das fachgerechte Arbeiten mit Teleskopmaschinen.
Das Seminar ist in einen theoretischen und in einen praktischen Ausbildungsteil gegliedert:
Im theoretischen Teil erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über die entsprechenden rechtlichen- und technischen Grundlagen und Vorschriften.
Der praktische Teil unterweist Sie umfassend im sachgemäßen Umgang mit Teleskopmaschinen. Sie lernen die grundlegenden Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten im Führen, Warten und Pflegen dieser Maschinen kennen.
Das Seminar schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab
Der DGUV Grundsatz 308-009 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Teleskopmaschinen vor. Danach darf der Unternehmer nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Teleskopmaschinen beauftragen, die für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachweisen können.
Abschluss:
Bei bestandener Prüfung wird ein “Fahrausweis für Teleskopmaschinen“ ausgehändigt.