auf Basis DGUV Regel 100-500, DGUV Grundsatz 308-008 (Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen) sowie der BetrSichV §§ 3, 9.
Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen die erforderlichen theoretischen und praktischen Grundkenntnisse die zum sicheren Bedienen dieser Geräte notwendig sind:
Das Seminar ist in einen theoretischen und in einen praktischen Ausbildungsteil gegliedert:
Im theoretischen Teil erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Vorschriften.
Der praktische Teil unterweist Sie umfassend im Arbeiten und in der fachgerechten Bedienung von Hubarbeitsbühnen. Sie lernen die relevanten Verhaltensregeln, die für den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen notwendig sind, kennen.
Das Seminar schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab.
Der DGUV Grundsatz 308-008 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Hubarbeitsbühnen vor. Nach DGUV Regel 100-500, Kap. 2.10 (Unterweisungspflicht / Unternehmerpflicht) darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen Personen nur beauftragen, die für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachweisen können.
Abschluss:
Bei bestandener Prüfung wird ein “Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen“ ausgehändigt