Bediener Krane .....


auf Basis DGUV Vorschrift 52, § 29, DGUV Regel 100-500 Kap. 3.2, DGUV Grundsatz 309-003 (Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern) sowie der BetrSichV §§ 3, 9.

Die Teilnahme am Seminar befähigt Sie, als Kranführer von flurbedienten Kranen tätig zu werden:

Das Seminar ist in einen theoretischen und in einen praktischen Ausbildungsteil gegliedert:

Im theoretischen Teil erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Vorschriften. Sie erhalten die nötigen Kenntnisse zur Krantechnik und zum sicheren Kranbetrieb.

Der praktische Teil unterweist Sie umfassend im Arbeiten mit flurbedienten Kranen. Sie lernen die relevanten Verhaltensregeln kennen und erlangen Sicherheit im Anschlagen und Transportieren von Lasten.

Das Seminar schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab

Die DGUV Vorschrift 52 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachweisen können.

Abschluss:

Bei bestandener Prüfung wird ein “Bedienerausweis für Krane“ ausgehändigt.

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